Rürup-Rente
Wie heißt die private Altersvorsorge
mit der Basis-Rente? Rürup-Rente.

Die Basis-Rente wird seit 2005 staatlich gefördert und entspricht in den Leistungskriterien sowie in der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente. Im Gegensatz zu dieser ist die Basis-Rente jedoch kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.
Die Beiträge fließen in eine private Rentenversicherung und können gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2005 waren 60% steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2% (2014 also 78%), so dass ab 2025 die Beiträge zu 100% absetzbar sind.
Der maximal geförderte Beitrag liegt jetzt bei 20.000,– EUR (bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung 40.000,– EUR).
Besonders interessant ist die Basis-Rente für Selbstständige, da diese bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit mehr haben, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch Gutverdiener sowie Freiberufler können einen besonders hohen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug nutzen.